Jährlich fünf Tage Freistellung für individuelle Fortbildung, darauf haben in fast allen Bundesländern Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch. Außer in Sachsen. Diese Ungleichheit zwischen den Bundesländern wollen wir ändern!
Bildungszeit sind Seminare zur beruflichen, politischen, ehrenamtlichen, sozialen oder kulturellen Fortbildung. In Sachsen gibt es dafür keine gesetzliche Regelung. Das wollen wir ändern! Profitieren von dem Gesetz werden neben den Beschäftigten in den Betrieben auch die Arbeitgeber, die Bildungsanbieter und viele Ehrenamtlich in Vereinen und sozialen Einrichtungen. Für jeden ist etwas dabei!
Anspruch auf Fortbildung
Unsere Welt wird immer komplexer und verändert sich rasant. Die fortschreitende Digitalisierung, Globalisierung und demografische Entwicklung aber auch der allgemeine technische Fortschritt und der Klimawandel sind gewaltige Herausforderungen unserer Zeit. Eine gute Aus- und regelmäßige Fortbildung sind die wichtigsten Schlüssel um mit diesen Veränderungen umzugehen. Viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Sachsen wünschen sich deshalb mehr und verbindliche Weiterbildungsmöglichkeiten, die weder den Urlaub kürzen noch vom guten Willen der Arbeitgeber abhängen. In fast allen Bundesländern haben Beschäftigte in den Betrieben einen Anspruch auf fünf Tage bezahlte Freistellung für individuelle Weiterbildung. Nur in Sachsen und Bayern gibt es eine solche gesetzliche Regelung noch nicht. Wir wollen, dass auch in Sachsen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Möglichkeit bekommen, pro Jahr eine Woche Arbeitszeit in Bildungszeit zu tauschen! Es ist Zeit für Sachsen!
Vielfalt an Bildungsthemen
Die für die »Arbeitnehmerfreistellung«, wie die Bildungszeit in einigen anderen Bundesländern heißt, vorgesehenen Themen beschränken sich nicht nur auf die berufliche Weiterbildung. Sie umfassen alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens und zielen darauf, den Lernenden solche Kompetenzen zu vermitteln, die ihnen Orientierung, Teilhabe, Karrierechancen und ein selbstbestimmtes und lebenswertes Arbeiten und Leben ermöglichen. Dazu zählen zum Beispiel Sprach- und Rhetorikkurse, Computer-Schulungen, Seminare über ehrenamtliche Arbeit, Trainer- und Übungsleiterausbildungen u.v.m. Denkbar sind alle Facetten der beruflichen, politischen, sozialen, ehrenamtsbezogenen und kulturellen Bildung. Für jeden ist etwas dabei.
Nicht nur Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer profitieren von zusätzlicher Bildung. Auch die Arbeitgeber, die den Beschäftigten während der Bildungszeit das Arbeitsentgelt weiterzahlen, bekommen etwas zurück. Ihre Mitarbeiter*innen sind nicht nur schlauer, sondern nachweislich interessierter, motivierter, leistungsfähiger, loyaler und weniger krank. Eigenschaften, die in Zeiten wachsenden Fachkräftemangels immer wichtiger werden. Von dem neuen Wissen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer profitieren auch andere: Zum Beispiel die gemeinnützigen Träger der Kinder- und Jugendarbeit und die unzähligen Initiativen und Vereine, in denen sich die Menschen ehrenamtlich engagieren. Und natürlich verdienen auch die Bildungsträger durch verstärkte Nachfrage mehr Geld. Wir erwarten von ihnen, dass sie attraktive und maßgeschneiderte Angebote für die Bildungszeit machen und unsere Initiative zur Durchsetzung eines Bildungszeitgesetzes in Sachsen unterstützen!
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